Leistungsbewertung
Leistungsbewertungen (Erlass vom 1.7.2004) erfolgen in den Bereichen „Klassenarbeiten“ und „unterrichtsbegleitende Bewertung“. Hinsichtlich der Klassenarbeiten gibt der Erlass Anzahl, Anspruch und Bearbeitungszeit vor. Für alle weiteren Formen der Bewertung liegen diese Entscheidungen in der pädagogischen Verantwortung des jeweiligen Fachlehrers.
Klassenarbeiten sind mindestens eine Woche vorher anzukündigen. Während einer Woche dürfen von einer Schülerin oder einem Schüler höchstens drei Klassenarbeiten geschrieben werden, an einem Tag nicht mehr als eine. In gegründeten Fällen kann mit Zustimmung des Schulleiters davon abgewichen werden.
Im Fach Sport werden keine Klassenarbeiten geschrieben.
Klassenarbeiten mit einer Dauer von 45 Minuten repräsentieren 20% der Gesamtnote des jeweiligen Halbjahres, ab 90 Minuten 25%, unter Prüfungsbedingungen der 10. Kl.-stufe 40%. Klassenarbeiten in En oder der 2. Fremdsprache repräsentieren unabhängig von ihrer Dauer 20%.
Klassenarbeiten sind vom Fachlehrer binnen höchstens 2 Wochen, in Deutsch und den Fremdsprachen binnen höchstens 3 Wochen zu korrigieren.
Die korrigierten und benoteten Klassenarbeiten sind zu besprechen, der Fachlehrer kann eine Berichtigung verlangen.
Die Würdigung der Gesamtleistung erfolgt neben der Gesamtnote in einem Kommentar. In allen Fächern wird auch die muttersprachliche Leistung einbezogen.
Sind in einer Klasse oder Lerngruppe mehr als ein Drittel der Klassenarbeiten mit den Noten „5“ oder „6“ bewertet, wird diese nicht gewertet. Von dieser Regelung kann mit Zustimmung des Schulleiters nach entsprechender Prüfung abgewichen werden.
Es gilt folgender Bewertungsschlüssel:
100%-95% : Note 1
95%-81% : Note 2
81%-66% : Note 3
66%-51% : Note 4
51%-26% : Note 5
unter 26% : Note 6
Eine Bestätigung der Einsichtnahme durch die Erziehungsberechtigten kann gefordert werden. Die Aufbewahrung der Klassenarbeiten obliegt den Erziehungsberechtigten. Bei Verlust können der Schule gegenüber keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.
Wird eine Klassenarbeit entschuldigt versäumt, so ist ein Nachschreibtermin einzuräumen, vorausgesetzt es ist pädagogisch sinnvoll und zeitlich möglich. Verweigerte oder unentschuldigt versäumte Leistungserhebungen werden mit der Note „6“ oder 0 Punkten bewertet.
Unterrichtsbegleitende Bewertung
Hierzu gehören Kontrollarbeiten, mündliche Leistungskontrollen, fachspezifisch-praktische Leistungsnachweise, Hausaufgaben und Hausarbeiten sowie die qualitative Beteiligung am Unterricht.
Bei diagnostisierten Lernstörungen (z.B. LRS, ADS) sind Hilfen und Unterstützungen zulässig (z.B. Einräumen von mehr Bearbeitungszeit, verbale Bewertungen oder die Befreiung von der Benotung bei bestimmten Formen der Leistungsbewertung). Entscheidungen darüber trifft die jeweilige Klassenkonferenz.
Bildung von Zeugnisnoten
Die Halbjahresnote ergibt sich aus der Zusammenfassung der unterrichtsbegeleitenden Bewertung und der gewichteten Noten der Klassenarbeiten.
Die Jahresnote ergibt sich aus der Zusammenfassung der für beide Schulhalbjahre gesondert erfassten Ergebnisse. Es werden dabei Notentendenz, Leistungsentwicklung und Lernverhalten der Schülerin oder des Schülers berücksichtigt.
Leistungsbewertungserlass auf den Seiten des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt